Für eine H-Zulassung ist "zeitgenössisches Tuning" erlaubt, sprich das was es damals auch schon gab/möglich war. Da der 2,5l 20V aus der gleichen Generation wie der 2,5l 10V ist, stellt das kein Hindernis für eine H Zulassung dar
TECHNISCHE Fragen bitte NICHT per pn sondern NUR im Forum stellen!!! Audi B4 2,5l 20V Quattro 7A Audi RS2 2,5l 20VT Quattro ADU
Den 2,0l 20V gab es speziell für Italien aus Steuerlichen Gründen, den 2,3l für den Rest der Welt. Es kommt hier nicht auf den Tag/Monat genau an, nur ob es beide zur gleichen Dekade gab, also der Motorumbau zu Zeiten des 32B auch möglich gewesen wäre, was so der Fall ist
Im Zweifel das Vorhaben mit einem Sachverständigen von TÜV bzw. Dekra im Vorfeld abklären.
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Ok. Ich werde das mal im Vorfeld mit der Dekra besprechen. Aber grundsätzlich sehe ich da eigentlich auch kein Problem da ja der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre von 86-96 hätte gemacht werden können.